Kanton und Gemeinden haben die Aufgabe, die Versorgung der Zürcher Bevölkerung
mit einwandfreiem Trinkwasser langfristig und überregional
sicherzustellen. Die Grundwasserressourcen, die heute und künftig
für deren Versorgung entscheidend sind, müssen geschützt
werden. In der Vergangenheit hat sich der Regierungsrat deshalb
kritisch mit den Vorschlägen der Nagra für die Platzierung
der Oberflächeninfrastruktur eines Tiefenlagers auseinandergesetzt,
zuletzt hat er im April 2021 dazu Stellung genommen. Der Kanton setzt sich
für diejenige Lösung ein, mit der die Ziele der Sicherheit,
der Raumplanung und des Umweltschutzes - insbesondere betreffend
Trinkwasserressourcen - am besten erreicht werden können.
Die Trinkwasserversorgung gerät
bezüglich Menge wie auch Qualität immer stärker unter Druck
- dies vor allem aufgrund des anhaltenden Bevölkerungswachstums, des
prognostizierten Klimawandels und der Pflanzenschutzmittel-Einträge
aus der Landwirtschaft ins Grundwasser. Mit den vorhandenen
Trinkwasserressourcen muss deshalb im Zeichen der Vorsorge schonend
umgegangen werden.
Wichtige Grundwasserressourcen Der Kanton verfügt über mächtige
und qualitativ hochwertige Trinkwasserressourcen, welche einerseits aus
diversen Grundwasservorkommen in den Tälern und andererseits aus dem
Zürichsee-Wasser bestehen. Die ergiebigsten Grundwasserressourcen
liegen entlang des Rheins, entlang der Limmat und der Töss.
Die Grundwasserreserven tragen mit einem Anteil von 40 Prozent neben
dem Zürichsee den grössten Anteil zur Trinkwasserbeschaffung
im Kanton bei.
Damit die Wasserversorgung auch in Notlagen
(wie z.B. bei Verschmutzungen ergiebiger Trinkwasserressourcen) im
ganzen Kantonsgebiet sichergestellt ist, will der Kanton Zürich
mehrere grössere Wassertransportleitungen bauen. Diese sollen
die Wasserversorgungen verschiedener Regionen verbinden (kantonaler
Trinkwasserverbund). Dabei spielt das grosse Grundwasservorkommen im
Rheintal im Norden des Kantons mit den Grundwasserschutzarealen Weiacher
Hard, Rheinau und Rafzerfeld eine wichtige Rolle.
Baudirektion 2013 Oberflächeninfrastruktur Die Nagra
veröffentlichte im Mai 2019 ihre Vorschläge für die
Platzierung der Oberflächeninfrastruktur in den zur Diskussion
stehenden Standortgebieten für geologische Tiefenlager.
Nach intensiven Diskussionen zwischen Kanton und Regionen sowie auch mit
den anderen Standortkantonen, den Bundesbehörden und der Nagra hat
der Kanton Zürich im April 2021 zu den Vorschlägen der Nagra
Stellung genommen. Er fordert, dass Oberflächeninfrastrukturanlagen,
in denen mit nuklearem Material umgegangen wird, nicht über
strategisch wichtigen Trinkwasserressourcen platziert werden. Dies
aus Gründen der Vorsorge im Gewässerschutz. Falls der
sicherste Standort für ein Tiefenlager im Kanton Zürich
liegen sollte, soll die Brennelemente-Verpackungsanlage (Anlage, in
der die Brennelemente in die Endlagerbehälter verpackt werden)
insbesondere im Sinn einer angemessenen Lastenverteilung nicht auf
Kantonsgebiet platziert werden. Die Nagra teilt voraussichtlich 2022
mit, für welchen Tiefenlagerstandort (oder für welche beiden
Standorte) sie ein Rahmenbewilligungsgesuch ausarbeiten und beim
Bundesrat einreichen will. Gleichzeitig gibt sie auch die Platzierung
der Oberflächeninfrastruktur bekannt. Diese Standortauswahl
muss nachvollziehbar sein. Der Regierungsrat erwartet von der Nagra
eine offene und transparente Darlegung aller Entscheidungsgrundlagen
(zur Standortwahl von Tiefenlager, Oberflächenanlage sowie
Brennelemente-Verpackungsanlage).
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