Ab sofort gilt im Kanton Schaffhausen ein Feuerverbot im Wald und in
Waldesnähe. Auch für Feuerwerk gibt es Einschränkungen.
Im Wald oder in Waldesnähe ist Grillieren über offenem Feuer
zurzeit nicht erlaubt. Bild: Evan Kirby Die anhaltende Trockenheit hat
im Kanton Schaffhausen wie in anderen Teilen der Schweiz die Brandgefahr
deutlich erhöht. Die Waldbrand-Gefahrenstufe wurde unterdessen
auf "gross" (Gefahrenstufe 4) hinaufgestuft. Aus diesem Grund hat der
Regierungsrat ein generelles Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
beschlossen. Den Abstand zum Waldrand, den es einzuhalten gilt, liegt
bei 200 Metern. Das Verbot tritt sofort in Kraft.
Rheinfallfeuerwerk wird durchgeführt Das Abbrennen von Feuerwerk im
Wald und in Waldesnähe ist ebenfalls verboten. Auf ein generelles
Feuerwerksverbot wird aber bis auf Weiteres verzichtet, informierte die
Staatskanzlei am Mittwoch in einer Medienmitteilung. Erlaubt ist das
Abbrennen von Feuerwerk mit den notwendigen Vorsichtsmassnahmen also
in überbauten Gebieten oder an den von den Gemeindebehörden
bezeichneten Plätzen. Auch das Rheinfallfeuerwerk vom 31. Juli
2018 kann unter Beachtung der notwendigen Brandverhütungs- und
Brandbekämpfungsmassnahmen durchgeführt werden.
Die wenigen und sehr lokalen Niederschläge über das vergangene
Wochenende hätten nicht zu einer Beruhigung der aktuellen Trockenheit
beitragen können. Eine Entspannung der Situation werde nur durch
längeren, intensiven Regenfall eintreten, informiert das Schreiben
weiter. Laut Wetterprognosen solle es bis in den August weiterhin heiss
und trocken bleiben.
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