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30 Oktober 2021

Revision des Wasserwirtschaftsgesetzes

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SN vom 30. Oktober 2021

Schaffhauser Nachrichten vom 30. Oktober, 2021


Die Energieknappheit soll es ermöglichen, trotz negativem Volksentscheid die Wasserertnahme für ein zusätzliches Kraftwerk zu ermöglichen. Nun gilt es diese Ansinnen lautstark zu stoppen. Das Argument, man müsse beim Verzicht auf fossile Brennstoffe und Atomkraftwerke zu Kompromissen bereit sein, gilt bei Naturdenkmälern nicht. Beim Rheinfall wurde bereits auf der Schafhauserseite gesündigt mit einer grossen Beeinträchtigung. Nun soll der zweite Streich folgen. Beim einmaligen Naturdenkmal dürfen wir im Interesse zukünftiger Generationen nicht mehr zusätzlich Hand anlegen, Beim Rheinfall gibt es keine Kompromisse. Alle Versuche, den Wasserabfluss zu schmälern, muss gestoppt werden. Es gibt nur eines: Hände weg vom Rteinfall. Die rote Linie wurde bereits überschritten. Wo sind die Anwälte des Rheinfalls? Haben sie bereits resigniert?
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